Die Verantwortung von Rechtsanwälten für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit

Rechtsanwalt Dr Clemens Pichler

Für viele Juristen und Rechtsanwälte ist es nahezu unerträglich, wie gerade die Grundpfeiler unserer DemokratieMenschenrechteDatenschutzMeinungsfreiheitRechtsstaatlichkeit und andere verfassungsrechtlich geschützten Grundfreiheiten nichts mehr zählen und deren (hoffentlich) vorübergehende Abschaffung, sogar von einer erschreckend breiten Masse auch noch beklatscht wird. Die negative Speerspitze liefert derzeit Ungarn, wo bei „Falschnachrichten“ und bei „Behinderungen der Epidemiebekämpfungsmaßnahmen“ mehrjährige Haftstrafen drohen (siehe hier).

Aber auch in Österreich ist bereits ein „Digitaler Krisenstab gegen Falschinformationen“ eingerichtet worden. Journalisten trauen sich bereits nicht mehr öffentlich zu hinterfragen, ob die getroffenen Maßnahmen wirklich verhältnismäßig sind. Andere Journalisten fordern bereits auf, man solle ihnen die nicht mehr öffentlich geteilten „Fake-News„, die man über WhatsApp erhält, per Email zukommen lassen, damit diese auch als solche enttarnt werden können.
Keine Frage, die politischen Entscheidungen, die zu treffen waren und auch noch zu treffen sind, sind keine leichten. Ich beneide niemanden, der diese schweren Entscheidungen treffen muss.

Welche Virologen und Universitäten mit ihren Analysen und Einschätzungen richtig liegen und welche nicht, kann ich als Nicht-Virologe einfach nicht einschätzen. Vermutlich auch keiner der Leser. Ungeachtet dessen, welcher Meinung man ist und welche Maßnahmen die verschiedenen Regierungen ergreifen, die Grundpfeiler unseres europäischen Zusammenlebens und Demokratieverständnisses dürfen nicht aufgegeben werden. Dazu zählt insbesondere auch, dass andere Meinungen gesagt werden dürfen (und sogar müssen).

Es wird nur wenige geben, die sich noch direkt an den Missbrauch des „Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes“ von 1932 unter der Bundesregierung Dollfuß erinnern, Jus-Studenten lernten es zu meiner Studienzeit im ersten Studienabschnitt.
Die damalige Stellungnahme des Bundeskanzler Dollfuß lautete:
„Die Regierung (…) geht Schritt um Schritt auf ihrem vorgezeichneten Weg weiter (…). Die Tatsache, dass es der Regierung möglich ist, selbst ohne vorherige endlose parlamentarische Kämpfe sofort gewisse dringliche Maßnahmen in die Tat umzusetzen, wird zur Gesundung unserer Demokratie wesentlich beitragen.“
Auch damals wurde ein Versammlungsverbot erlassen.

Vergleichbares spielt sich gerade in Ungarn ab.
Das niederländische Außenministerium veröffentlichte eine Erklärung von dreizehn EU-Staaten, die sich durch die getroffenen Corona-Notmaßnahmen Sorgen um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundwerte machen (siehe hier).. Deutschland hat unterschrieben. Österreich übrigens nicht.
#wachbleiben #grundrechte #datenschutz #niemehrwieder #ausdergeschichtelernen

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